Honorare werden direkt zwischen Ihnen und dem Wahlarzt verrechnet, die Honorargestaltung ist frei.
Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.

Es erfolgt eine Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars.
Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.

Kostenfragen können selbstverständlich am Beginn der Behandlung geklärt werden.

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.

Sie bekommen eine detaillierte Aufstellung der Leistung.